Nutzungsbedingungen des Content Creator Programms

Diese Fassung der Nutzungsbedingungen tritt am 7. April 2026 in Kraft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Content Creator Programm sowie die mit den Aktivitäten dieses Programms verbundenen Dienste und Funktionen (nachfolgend „Programm“ genannt) sind ein Projekt, das den Content Creator (wie nachstehend definiert) im Zusammenhang mit dem mobilen Spiel Standoff 2 (nachfolgend „Autor“ genannt) ermöglicht, eine Vergütung für die Content Creation auf der Grundlage der Interaktion der Nutzer mit diesem Content zu erhalten (nachfolgend „Vergütung“ genannt).

1.2 Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) werden unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht: https://creators.standoff2.com (nachfolgend „Website“ genannt).

1.3 Diese Bedingungen stellen ein öffentliches Angebot dar, d. h. ein Angebot zum Abschluss eines öffentlichen Vertrags zu den in diesem Angebot festgelegten Bedingungen, zwischen dem Autor (nachfolgend „Sie“ und seine Ableitungen genannt) und Axlebolt Ltd, einem nach den Gesetzen der Republik Zypern gegründeten und tätigen Unternehmen mit der Registrierungsnummer HE 409660 und Sitz in der 341 28 Oktober Street, Trilogy Limassol Seafront Complex, 8. Stock, Wohnung/Büro 803, Neapoli District, 3106, Limassol, Zypern (nachfolgend „Axlebolt “ genannt).

1.4 Mit dem Absenden Ihres Antrags bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Bedingungen und alle anderen anwendbaren Rechtsdokumente von Axlebolt gelesen haben und ihnen vollumfänglich zustimmen.

1.5. Die Prozesse der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Autoren sowie die Erhebung und Verarbeitung von Cookies und ähnlichen Daten werden durch die Datenschutzerklärung geregelt, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://creators.standoff2.com/de/privacy-policy.

1.6. Sofern im Programm Axlebolt -Partnern und anderen Personen teilnehmen, ist der Autor auch verpflichtet, die Bedingungen (Benutzervereinbarungen, Verträge usw.) dieser Dritten in dem Umfang zu beachten, wie dies zur Einhaltung dieser Bedingungen erforderlich ist.

1.7 Die aktuellste Version der Allgemeinen Bedingungen finden Sie unter https://creators.standoff2.com/de/terms. Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Alle Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite in Kraft; allerdings gelten für jede einzelne Rechtsbeziehung die zum Zeitpunkt des Entstehens der jeweiligen Rechtsbeziehung gültigen Allgemeinen Bedingungen. Wir werden uns Mühe geben, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, um Autoren über die Veröffentlichung von Änderungen der Bedingungen zu informieren. Wir bitten Sie jedoch, regelmäßig die aktuelle Version der Bedingungen auf der Website einzusehen.

1.8. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, bewerben Sie sich bitte für das Programm nicht und nehmen Sie auch auf andere Weise daran nicht teil.

2. Begriffe und Definitionen

2.1. „Partner“ – jede Person, die direkt oder indirekt an der Durchführung des Programms seitens Axlebolt beteiligt ist;

2.2. „Antrag“ – ein vom Autor auszufüllendes Anmeldeformular, das Informationen und Materialien enthält, die der Autor Axlebolt zur Teilnahme am Programm zur Verfügung stellen muss;

2.3. „Content“ – audiovisuelle Werke, soweit sie den Anforderungen dieser Bedingungen entsprechen;

2.4. „Standoff 2“ (auch „Spiel“) - eine mobile Spielanwendung unter dem allgemeinen Namen STANDOFF2, die für Geräte mit den Betriebssystemen iOS und Android verfügbar ist;

2.5. „Gold“ – zusätzliche Software (Objekte im Spiel), die zusätzliche Funktionen und ein besseres Benutzererlebnis im Spiel bietet;

2.6. „Promo-Code“ – eine Folge von Symbolen und Zahlen, die durch ihre Verwendung im Spielsystem zusätzliche Möglichkeiten und ein besseres Spielerlebnis bietet;

2.7. „Soziales Netzwerk“ – Websites, Online-Dienste und Anwendungen, die es ihren Nutzern ermöglichen, Content, Nachrichten und andere Informationen (einschließlich der Dienste YouTube, TikTok und Twitch) im globalen Computernetzwerk Internet zu erstellen und auszutauschen;

2.8. „Account“ – das persönliche Profil des Autors im sozialen Netzwerk.

2.9. Der „Creator-Code“ ist ein eindeutiger Code (eine Zeichenfolge), der von den Nutzern des Spiels im Rahmen des Programms verwendet wird und für die Berechnung der Vergütung des Autors gemäß den Bedingungen des Programms erforderlich ist.

2.10. „Store“ – ein Dienst im globalen Computernetzwerk Internet, der Erwerb des Rechts zur Nutzung von Objekten im Spiel „Store (Standoff) Standoff 2“ (https://store.standoff2.com) ermöglicht.

2.11. „Berichtszeitraum“ – der Zeitraum, der zur Berechnung der Vergütung des Autors herangezogen wird. Die Auszahlung der Vergütung des Autors erfolgt nach Ablauf des Berichtszeitraums.

3. Anforderungen an die Programmteilnehmer

3.1. Um an dem Programm teilzunehmen, muss der Autor neben der Annahme dieser Teilnahmebedingungen und der Einreichung eines Antrags die folgenden Anforderungen erfüllen:

3.1.1. Altersbeschränkungen. Um an dem Programm teilnehmen zu können, muss der Autor über 14 Jahre alt sein, und wenn der Autor gemäß diesen Bedingungen Anspruch auf eine Geldvergütung hat, mindestens 16 Jahre alt. Mit der Einreichung eines Antrags auf Teilnahme am Programm bestätigt der Autor, dass er entweder volljährig ist gemäß der Gesetzgebung der Region (des Landes) seines Wohnsitzes oder dass er die direkte und informierte Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme am Programm gemäß den Bedingungen erhalten hat und dass er auch die oben genannten Altersvoraussetzungen erfüllt.

3.1.2. Befugnis. Ist der Autor eine juristische Person, muss die Annahme dieser Bedingungen durch einen bevollmächtigten Vertreter dieser juristischen Person erfolgen, dessen Befugnis gemäß den Gesetzen des Landes, in dem diese juristische Person registriert ist, begründet ist.

3.1.3. Anforderungen an Social-Media-Account. Der Social-Media-Account des Autors muss möglicherweise eine bestimmte Anzahl an Followern aufweisen. Mindestens die Hälfte aller auf dem Social-Media-Account des Autors veröffentlichten Content muss dem Spiel gewidmet sein und von Axlebolt als bedeutsam und relevant für die Spiel-Community eingestuft werden. Die Bewertung des Contents ist das ausschließliche Recht von Axlebolt und liegt im alleinigen Ermessen von Axlebolt.

3.1.4. Häufigkeit der Contenterstellung. Der Autor muss regelmäßig (mindestens zweimal pro Kalendermonat) einzigartiges Content (das nicht identisch oder verwechslungsähnlich mit zuvor veröffentlichten Content sind) auf seinem Social-Media-Account veröffentlichen.

3.1.5. Einhaltung der Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks. Bei der Veröffentlichung von Content muss der Autor die geltenden Bedingungen, Richtlinien und Regeln des jeweiligen sozialen Netzwerks sowie die geltenden Gesetze einhalten (beispielsweise ist nach russischem Recht eine Benachrichtigung von Roskomnadzor erforderlich, wenn ein Konto mehr als 10.000 Followers hat).

3.1.6. Einhaltung der Spielbedingungen. Der Autor muss die Spiellizenzvereinbarung, die Spielregeln und alle zusätzlichen Bedingungen und Richtlinien einhalten, die für ihn gelten, einschließlich derer, die er als Nutzer des Spiels und (gegebenenfalls) des Stores verwendet.

3.1.7. Rechtliche Beschränkungen. Der Autor darf nicht am Programm teilnehmen, wenn dies nach den Gesetzen seines Wohnsitzes eingeschränkt oder verboten ist oder wenn Axlebolt aus rechtlichen oder anderen Gründen seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht nachkommen kann.

3.1.8. Wettbewerbsbeschränkungen. Der Autor darf in keiner Form (einschließlich der Erstellung und Verbreitung von Content) die Werbung für andere mobile Spiele oder Computerspiele der Genres „3D-Shooter“, „Action-Adventure“ oder „First-person Shooter“ (einschließlich unveröffentlichter, in Entwicklung befindlicher, getesteter usw. Spiele) unterstützen, es sei denn, Axlebolt hat einer solche Werbung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.1.9. Sanktionsbeschränkungen. Der Autor darf weder direkt noch indirekt Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen oder ähnlichen Beschränkungen unterliegen, die von einer Regierung oder einer anderen staatlichen Stelle auferlegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Europäischen Union.

3.1.10. Sonstige Einschränkungen. Der Autor darf keine Vereinbarungen oder Verpflichtungen mit Dritten eingehen, die die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen beeinträchtigen oder in irgendeiner Weise behindern könnten.

3.2. Die oben genannten Anforderungen können von Axlebolt während der gesamten Laufzeit des Programms einseitig geändert und ergänzt werden.

3.3. Der Autor muss die in den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.10 festgelegten Teilnahmebedingungen für die gesamte Dauer seiner Teilnahme am Programm erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zum einseitigen Ausschluss des Autors aus dem Programm durch Axlebolt führen, ohne dass ihm ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.

4. Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme am Programm

4.1. Um an dem Programm teilzunehmen, muss der Autor die folgenden Schritte nacheinander durchführen:

4.1.1. das Antragsverfahren auf der Website gemäß den auf der Website angegebenen Anweisungen abzuschließen;

4.1.2. Falls erforderlich, auf Anfrage von Axlebolt zusätzliche Informationen und Materialien bereitzustellen, die zur Beurteilung der Möglichkeit der Teilnahme des Autors am Programm erforderlich sind.

4.2. Nach Prüfung des Antrags teilt Axlebolt dem Autor die Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Teilnahme am Programm mit.

4.3. Axlebolt behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Anträge auf Teilnahme am Programm anzunehmen oder abzulehnen.

4.4. Wird der Antrag auf Teilnahme am Programm genehmigt, treten diese Bedingungen in Kraft und stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Autor und Axlebolt dar.

4.5. Ungeachtet der Zustimmung des Autors zur Teilnahme am Programm und der Genehmigung eines solchen Antrags durch Axlebolt hat Axlebolt das Recht, die Teilnahme des Autors am Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden.

5. Anforderungen an das Autors Content

5.1. Content, der der Autor während seiner Teilnahme am Programm veröffentlicht, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

5.1.1. Der Content sowie die zur Erstellung des Contents verwendeten Materialien verstoßen nicht gegen Richtlinien oder Bedingungen der jeweiligen sozialen Netzwerke, die Spiellizenzvereinbarung, die Spielregeln sowie zusätzliche Bedingungen und Richtlinien, die für den Autor gelten, einschließlich derjenigen als Benutzer des Spiels und (gegebenenfalls) des Stores.

5.1.2. Der Content sowie die zur Erstellung des Contents verwendeten Materialien verletzen keine ausschließlichen Rechte an geistigem Eigentum, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnissen, Bildrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter.

5.1.3. Der Content enthält keine Informationen, die gegen geltende Gesetze oder die Gesetze des Wohnsitzes des Autors verstoßen, oder obszöne Sprache in irgendeiner Sprache; Informationen, die beleidigend, bedrohlich, obszön, verleumderisch oder diffamierend sind oder auf andere Weise illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen fördern; Informationen, die die Ideologien des Extremismus, Terrorismus, Faschismus oder anderer radikaler Ideologien enthalten oder rechtfertigen; Informationen mit religiösen, sozialen, rassistischen, sexistischen oder politischen Konnotationen enthalten; Informationen, die sexuelle Anspielungen enthalten, einschließlich Anspielungen auf jegliche Aspekte der sexuellen Orientierung, oder erotische oder pornografische Merkmale aufweisen.

5.1.4. Der Content enthält keine Viren, Adware, Spyware oder andere Schadsoftware, Links zu Ressourcen, die Viren enthalten, Phishing-Seiten oder andere betrügerische Links oder Machenschaften.

5.1.5. Der Content enthält keine Informationen, die Flooding oder Spam darstellen oder die für Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen oder deren Konsum werben oder diese fördern.

5.1.6. Der Content enthält keine Informationen über den Kauf, Verkauf oder sonstige Änderungen der Zugriffsrechte auf die Spielprofile (ausgenommen die Überprüfung der Profile Dritter mit deren Zustimmung).

5.1.7. Der Content enthält keine Informationen über technische Mittel zur Umgehung der Sicherheitsmechanismen des Spiels, zum Erlangen unrechtmäßiger Vorteile bei der Nutzung des Spiels („Cheats“), zum Aufzeigen technischer Schwachstellen des Spiels („Bugs“) oder über sonstige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Spiel, die nicht ausdrücklich von Axlebolt genehmigt wurden.

5.1.8. Der Content enthält keine Informationen über Aktivitäten von Axlebolt, die nicht mit der Entwicklung und dem Ausbau des Spiels in Zusammenhang stehen, sowie keine persönlichen Daten von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Gründern, Geschäftsführern von Axlebolt und deren Familienangehörigen.

5.1.9. Der Content enthält keine Daten Dritter, die in irgendeiner Weise über die Quelle der Inhalte oder der darin enthaltenen Waren oder Dienstleistungen irreführen könnten.

Axlebolt behält sich das Recht vor, die vorstehenden Anforderungen während der gesamten Programmlaufzeit einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Geänderte Anforderungen treten mit Veröffentlichung der neuen Fassung der Bedingungen in Kraft.

5.2. Der Autor muss die in diesem Abschnitt der Bedingungen festgelegten Contentsanforderungen während seiner gesamten Teilnahme am Programm einhalten.

5.3. Der Content muss während der gesamten Teilnahme des Autors am Programm veröffentlicht und für die Nutzer des sozialen Netzwerks zugänglich sein.

6. Autorenvergütung. Bonusse.

6.1. Die Vergütung für die Teilnahme am Programm kann in Form des Rechts zur Nutzung von Spielgegenständen, der Bereitstellung von Promo-Codes sowie in Form von Geldzahlungen erfolgen, abhängig vom Umfang der Teilnahme am Programm.

6.2. Die genauen Bedingungen der Teilnahmestufen am Programm sowie die Höhe der Vergütung in Abhängigkeit von der Teilnahmestufe werden von Axlebolt auf der Website oder auf anderem Wege während der Kommunikation mit dem Autor festgelegt.

6.3. Axlebolt behält sich das Recht vor, die Bedingungen und die Kriterien für die Vergütung der Programmteilnahme einseitig zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website oder ihrer Benachrichtigung der Autoren auf anderem Wege in Kraft.

6.4. Die Vergütung in Form des Rechts zur Nutzung von Spielgegenständen (Gold) und der Bereitstellung von Promo-Codes wird dem Autor am Ende des Berichtszeitraums des Programms oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Ermessen von Axlebolt gewährt durch:

6.4.1. in Bezug auf Spielgegenstände (Gold) – durch Bereitstellung von Gold zur Verwendung im Spielprofil des Autors im Spielsystem;

6.4.2. in Bezug auf Promo-Codes - durch Zusendung an die E-Mail-Adresse des Autors oder auf andere von den Parteien vereinbarte Weise.

6.5. Die Berechnung und Auszahlung der Vergütung in Geldform erfolgt in folgender Reihenfolge:

6.5.1. Der Autor verpflichtet sich, einen Creator-Code zu erstellen.

6.5.2. Für die Berechnung der Vergütung des Autors wird das Transaktionsvolumen für den Erwerb des Rechts zur Nutzung von Objekten im Spiel, das von den Spielnutzern abgeschlossen wurde, auf der Grundlage der Verwendung des Creator-Codes durch die Spielnutzer bei der Durchführung von Transaktionen im Berichtszeitraum ermittelt.

6.5.3. Axlebolt hat das Recht, dem Autor Referenzinformationen über das Volumen und die Anzahl der Transaktionen zur Verfügung zu stellen, die von Spielnutzern unter Verwendung des Creator-Codes über die Funktionalität der Website durchgeführt werden, sowie diese Informationen an die E-Mail-Adresse des Autors zu senden oder auf andere von den Parteien vereinbarte Weise zu teilen.

6.5.4. Der Autor muss Axlebolt oder Partners Zahlungsinformationen und -dokumente zur Verfügung stellen und gegebenenfalls Steuerformulare ausfüllen, um die Zahlung zu erhalten.

6.6 Weder diese Bedingungen noch eine andere Vereinbarung gewähren dem Autor oder einem Dritten das Recht, Daten, Dokumente, Aufzeichnungen, Software oder Systeme von Axlebolt zu prüfen oder zu untersuchen, die direkt oder indirekt mit dem Programm in Zusammenhang stehen. Axlebolt ist nicht verpflichtet, dem Autor oder Dritten Finanzberichte, Bilanzen, Formeln oder sonstige Geschäftsunterlagen, einschließlich, Finanzinformationen, die mit der Zahlung von Vergütungen verbunden sind, offenzulegen.

6.7. Axlebolt überweist die Zahlungen auf das Konto des Autors oder seines gesetzlichen Vertreters. Axlebolt behält sich das Recht vor, Zahlungen zu verweigern oder auszusetzen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Zahlungsinformationen bestehen.

6.8. Der Autor ist allein verantwortlich für die Zahlung sämtlicher Steuern, einschließlich Einkommensteuer, Zölle, Mehrwertsteuer und ähnlicher Abgaben, die auf Zahlungen erhoben werden, die Axlebolt gemäß diesen Bedingungen an den Autor leistet, sowie auf andere Formen der Vergütung des Autors gemäß diesen Bedingungen. In einigen Ländern oder Regionen kann Axlebolt aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen verpflichtet sein, Steuerinformationen über den Autor zu erheben und/oder weiterzugeben, Steuern von den an Sie geleisteten Zahlungen einzubehalten oder beides. Sollte der Autor keine Unterlagen vorlegen, die Axlebolt zur Erfüllung seiner Verpflichtung zum Steuer einbehält als ausreichend erachtet, behält sich Axlebolt das Recht vor, die Zahlungen bis zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen zurückzuhalten oder die Zahlung vollständig zu verweigern.

6.9. Der Autor verpflichtet sich, Axlebolt bei der Übermittlung der Daten zur Erstellung des Creator-Codes Informationen über das Vorliegen besonderer Status, die sich auf die Besteuerung auswirken können, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Mitteilung über das Vorliegen des Status eines Selbstständigen (gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation) und des Vorliegens des Status eines Einzelunternehmers gemäß der geltenden Gesetzgebung.

Sollte sich während der Teilnahme am Programm der Status des Autors oder eine der für die Auszahlung der Vergütung erforderlichen Angaben (Bankverbindung, vollständiger Name des Empfängers) ändern, verpflichtet sich der Autor, Axlebolt innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum dieser Änderungen zu benachrichtigen.

Axlebolt betont außerdem, wie wichtig es ist, jeden über die Beendigung seiner Selbstständigkeit oder das Überschreiten der in Russland gesetzlich festgelegten jährlichen Einkommensgrenzen für Selbstständige zu informieren.

Autoren müssen alle Benachrichtigungen über Änderungen ihrer Kontodaten und ihres Status über Slack im Kanal https://so2creators.slack.com senden.

Für den Fall, dass Axlebolt von Regierungsbehörden oder Dritten Forderungen nach zusätzlichen Steuern und Strafen im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser Klausel durch den Autor gestellt werden, hat Axlebolt das Recht, den daraus entstehenden Schaden vom Autor zurückzufordern.

6.10. Axlebolt erhebt keine zusätzlichen Gebühren für die Überweisung der Vergütung durch den Autor, es sei denn, solche Gebühren werden von Partnern, Banken, Zahlungssystemen usw. einbehalten.

6.11. Axlebolt behält sich das Recht vor, die Bereitstellung jeglicher Vergütungen und Zahlungen im Falle eines Verstoßes des Autors gegen diese Bedingungen zu stornieren.

6.12. Axlebolt hat, je nach Stufe der Teilnahme am Programm, das Recht, Autoren zusätzliche Vorteile zu gewähren, wie zum Beispiel: die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über das Spiel, die Implementierung neuer Spielfunktionen, die Unterstützung der Autoren bei der Nutzung des Spiels und zusätzliche Wettbewerbe für Autoren.

6.13. Axlebolt behält sich das Recht vor, Mindestauszahlungsbeträge für Autoren festzulegen und die Vergütung erst nach Erreichen des Mindestbetrags auszuzahlen.

6.14. Axlebolt legt die Zahlungsfristen nach eigenem Ermessen fest.

6.15. Der Autor trägt allein die Verantwortung für alle Kosten und Gebühren Dritter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Contents. Axlebolt haftet nicht für Provisionen, Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen, die der Autor Dritten schuldet, auch solchen, die bei der Erstellung des Contents mitgewirkt haben.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Der Autor gewährt Axlebolt hiermit eine unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz (einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung und Weiterverbreitung von Rechten an Dritte), die weltweit gültig ist, um jegliche Inhalte sowie den Namen, das Bild, das Abbild und den Ruf des Autors sowie den Namen des Kontos des Autors im sozialen Netzwerk zu nutzen, zu kopieren, zu veröffentlichen, zu übertragen, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen, in elektronischer Form zugänglich zu machen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und anderweitig zu verwenden.

7.2. Darüber hinaus räumt der Autor Axlebolt das Recht ein, die Inhalte zu ändern und anzupassen. Alle vom Autor im Rahmen dieser Bedingungen eingeräumten Rechte sind kumulativ, und Axlebolt kann eines oder mehrere dieser Rechte einzeln, gleichzeitig und/oder in Verbindung mit anderen Rechten ausüben oder auf deren Ausübung verzichten.

7.3. Die Laufzeit der gemäß diesem Abschnitt erteilten Lizenz entspricht der Laufzeit des Urheberrechts an den Inhalten.

7.4. Die erteilte Lizenz erlischt nicht mit der Beendigung dieser Bedingungen.

8. Vertraulichkeit

8.1. Der Autor ist damit einverstanden und akzeptiert, dass alle Informationen im Zusammenhang mit dem Programm sowie alle Informationen und Materialien, die den Programmteilnehmern über die Website oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, vertraulich sind. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Informationen über unveröffentlichte neue Spielfunktionen, Charaktere, Updates und andere Inhalte oder Elemente des Spiels (zusammenfassend „Neue Funktionen“), den Inhalt der Geschäftskorrespondenz und Verhandlungen zwischen den Parteien, Axlebolt s Geschäfts- und Marketingpläne sowie Informationen über bevorstehende Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Spielveröffentlichungen. Vertrauliche Informationen umfassen außerdem personenbezogene Daten von am Programm beteiligten Personen, Quellcode, Skripte, Spieldesignelemente, Grafik- und audiovisuelle Assets, Architektur- und Ingenieurlösungen, Interaktionsprotokolle, Datenbanken, technische, finanzielle und Marketinginformationen sowie sonstiges Know-how, das aufgrund seiner Unbekanntheit gegenüber Dritten für Axlebolt einen kommerziellen Wert besitzt.

8.2. Der Autor ist verpflichtet:

8.2.1. Alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2.2. Diese vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8.2.3. Vertrauliche Informationen, einschließlich Informationen über neue Funktionen, dürfen ausschließlich für die Zwecke des Programms und in strikter Übereinstimmung mit den Anweisungen von Axlebolt verwendet werden.

8.3. Jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und kann zur sofortigen und dauerhaften Beendigung der Teilnahme des Autors am Programm führen.

8.4. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt während der gesamten Teilnahme des Autors am Programm sowie für zwei Jahre nach Beendigung der Teilnahme des Autors am Programm bestehen.

9. Beendigung der Teilnahme am Programm

9.1. Die Durchführung des Programms verpflichtet Axlebolt in keiner Weise zur zukünftigen Fortführung des Programms und garantiert dem Autor auch keine zukünftige Vergütung. Axlebolt kann diese Bedingungen jederzeit mit einer Frist von mindestens 15 Tagen kündigen.

9.2. Die Laufzeit dieser Vereinbarung, die diesen Bedingungen unterliegt, beginnt mit der Genehmigung des Antrags. Die Laufzeit dieser Vereinbarung, die diesen Bedingungen unterliegt, endet mit der Kündigung durch eine der Parteien.

9.3. Axlebolt behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder andere in diesen Bedingungen genannte Bestimmungen, Richtlinien oder Regeln behält sich Axlebolt das Recht vor, die Teilnahme des Autors am Programm und die dieser Vereinbarung unterliegende Vereinbarung unverzüglich zu beenden. In diesem Fall verliert der Autor sofort alle Rechte, Prämien, Vergütungen und sonstigen Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben.

9.4. Der Autor hat das Recht, seine/ihre Teilnahme am Programm jederzeit durch eine Mitteilung an Axlebolt mit einer Frist von mindestens 15 Tagen vor Beendigung der Teilnahme am Programm zu beenden.

10. Streitbeilegungsverfahren und anwendbares Recht

10.1. Diese Allgemeinen Bedingungen, das Verfahren zum Abschluss eines auf den Allgemeinen Bedingungen beruhenden Vertrags, der Vertrag selbst sowie alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, die Bedingungen für die Anerkennung des Vertrags oder seiner Teile als nichtig, ungültig oder nicht zustande gekommen, die Folgen einer solchen Anerkennung sowie alle ähnlichen Fragen unterliegen dem Recht der Republik Zypern und sind entsprechend diesem auszulegen.

10.2. Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten vorrangig durch Verhandlungen beizulegen. Autoren sollten sich über die Website https://help.standoff2.com an den Support wenden und angeben, dass die Angelegenheit dem Rechtsteam von Axlebolt vorgelegt werden soll. Das Rechtsteam von Axlebolt wird innerhalb von 10 (zehn) Werktagen über die im Antrag angegebenen Kommunikationswege des Autors schriftlich antworten, bis die Angelegenheit geklärt ist.

10.3. Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden kann, stimmen Sie der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand des zuständigen Gerichts in der Republik Zypern zu und unterwerfen sich unwiderruflich der Gerichtsbarkeit dieses Gerichts. Sie verzichten auf jegliche Einrede, dass ein solches Gericht ein ungeeigneter Gerichtsstand sei.

11. Sonstige Bedingungen

11.1. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften einer Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt diese Bestimmung als so abgeändert, dass sie dem geltenden Recht oder den geltenden Vorschriften entspricht, ohne die Absicht der Parteien wesentlich zu verändern, und wird entsprechend durchgesetzt; andernfalls wird sie gelöscht, und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

11.2. Haftungsbeschränkungen. AXLEBOLT ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR VON BENUTZERN ERSTELLTE INHALTE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN INHALTEN. DIE VERANTWORTUNG FÜR ALLE INHALTE LIEGT AUSSCHLIESSLICH BEI DEM BENUTZER, DER SIE VERÖFFENTLICHT HAT. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DIESER BEDINGUNGEN HAFTEN AXLEBOLT ODER SEINE DIREKTEN ODER INDIREKTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETER, MITARBEITER ODER REPRÄSENTANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINER PERSON ODER EINRICHTUNG, UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN, SELBST WENN AXLEBOLT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNG HINGEWIESEN WURDE.

11.3. Kein Arbeitsverhältnis. Jegliche in diesen Bedingungen vorgesehene Vergütung stellt kein Gehalt dar. Die freiwillige Bereitstellung von Content begründet kein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zwischen Ihnen und Axlebolt. Axlebolt beschäftigt Sie nicht und beauftragt Sie auch nicht mit der Erbringung von Dienstleistungen. Als Programmteilnehmer/in legen Sie Ihren eigenen Zeitplan fest und erstellen Content nur dann und so, wie Sie es wünschen – ohne Aufsicht, Kontrolle oder Anweisungen von Axlebolt. Sie sind für Ihre eigene Ausrüstung und die Materialien verantwortlich, die Sie für Ihre kreative Arbeit verwenden. Sie nehmen auf eigene Gefahr an dieser Tätigkeit teil und haben keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitnehmerentschädigung, Versicherungsschutz oder sonstige Leistungen, die Axlebolt seinen Mitarbeitern gewährt.

11.4. Salvatorische Klausel. Sollte Axlebolt die strikte Einhaltung dieser Bedingungen nicht unverzüglich gewährleisten, so gilt dies in keiner Weise als Verzicht auf die Rechte von Axlebolt in Bezug auf vergangene oder zukünftige Verpflichtungen.

11.5. Abtretung von Rechten. Axlebolt behält sich das Recht vor, sämtliche Rechte und/oder Pflichten des Autors an Dritte abzutreten. Der Autor darf ohne vorherige Zustimmung von Axlebolt keine Rechte und/oder Pflichten aus diesen Bedingungen an Dritte abtreten.

11.6. Garantie auf Schadensersatz, Haftungsfreistellung und Gewährung von Rechtsschutz. Der Autor verpflichtet sich, Axlebolt , seine verbundenen Unternehmen, Direktoren und Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Verletzungen, Sachschäden, Ausgaben oder Verlusten Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einem tatsächlichen oder angeblichen Anspruch oder Klagegrund ergeben, der sich aus (a) einem angeblichen oder tatsächlichen Verstoß des Autors gegen diese Bedingungen oder (b) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten ergibt oder damit in Zusammenhang steht. Der Autor verpflichtet sich ferner, Axlebolt von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus dem Inhalt ergeben, einschließlich damit verbundener Ansprüche aus geistigem Eigentum. Diese Bestimmung bleibt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Bedingungen gültig.